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Ausbildung

Anfängerschwimmen künftig ab 5 Jahre

Veröffentlicht: 01.06.2019
Autor: Ausbildungsleitung

Mit Beginn der nächsten Kurse ab September 2019 wird es eine wesentliche Änderung bei den Voraussetzungen für das Anfängerschwimmen geben.
Ab September müssen die Kinder für die Teilnahme am Anfängerschwimmen mindestens 5 Jahre alt sein!
Jüngere Kinder aus den bis zu den Sommerferien laufenden Kursen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Diese Entscheidung musste getroffen werden, da wir bei der alten Regelung (ab 4 Jahre) feststellen mussten, dass viele jüngere Kinder noch nicht genug aufnahmebereit für die Schwimmausbildung waren.

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